 |
Mitteilungen |
 |
 |
 |
 |
 |
03.01.2012 |
 |
 |
| |
Prämienverbilligung und Leistungsaufschub |
|
 |
| |
Die Änderung per 1. Januar 2012 trifft viele Versicherte, denn rund ein Drittel der Bevölkerung erhält eine individuelle Prämienverbilligung und die
Zahl der Betreibungen liegt bei der Helsana-Gruppe bei rund 100'000 pro Jahr. Geändert wurden im Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Artikel 64a und 65 sowie die
dazugehörigen Artikel der Krankenversicherungsverordnung (KVV).
Da neu die Kantone für 85 Prozent der Verluste aus nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenversicherung aufkommen müssen, haben einige
von ihnen beschlossen, Listen der säumigen Prämienzahler zu führen. Versicherte, die auf einer solchen Liste geführt werden, erhalten medizinische Leistungen
nur noch im Notfall.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
|
|
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
 |
|
|
|
|  |
 |
Persönliche Beratung |
| Wir beraten Sie gerne von Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr unter 0844 88 40 27. |
 |
|
|