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03.01.2012
  Prämienverbilligung und Leistungsaufschub  
  Die Änderung per 1. Januar 2012 trifft viele Versicherte, denn rund ein Drittel der Bevölkerung erhält eine individuelle Prämienverbilligung und die Zahl der Betreibungen liegt bei der Helsana-Gruppe bei rund 100'000 pro Jahr. Geändert wurden im Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Artikel 64a und 65 sowie die dazugehörigen Artikel der Krankenversicherungsverordnung (KVV).

Da neu die Kantone für 85 Prozent der Verluste aus nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen für die Krankenversicherung aufkommen müssen, haben einige von ihnen beschlossen, Listen der säumigen Prämienzahler zu führen. Versicherte, die auf einer solchen Liste geführt werden, erhalten medizinische Leistungen nur noch im Notfall.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
 
 
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