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Bearbeitungsreglement
SwissDRG Bearbeitungsreglement
SwissDRG Bearbeitungsreglement Progrès
Seit der Abrechnung mittels Fallpreispauschalen sind Diagnosen und Behandlungen massgebliche Grundlage der Vergütung. Das SwissDRG Bearbeitungsreglement beschreibt die Datenbearbeitung der Krankenversicherung und die Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit.

Seit Anfang 2012 werden von den Spitälern erbrachte stationäre Leistungen mittels Fallpreispauschalen abgerechnet. Geändert hat u.a., dass Diagnosen und Behandlungen nun massgebliche Grundlage der Vergütung sind. Damit erhalten medizinische Informationen einen ganz neuen Stellenwert. Die Persönlichkeitsrechte der Versicherten müssen gewahrt bleiben. Im SwissDRG Bearbeitungsreglement ist beschrieben, wie die Krankenversicherung die Datenbearbeitung durchführt, welche Organisationseinheiten mit dieser Aufgabe betraut sind und wie die Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), des Datenschutzes und der Datensicherheit umgesetzt werden.

Im Auftrag der Krankenversicherungsunternehmen (Tochtergesellschaften) der Helsana-Gruppe bearbeitet Helsana die Versichertendaten. Das vorliegende Bearbeitungsreglement gilt demnach ebenso für den Krankenversicherer Progrès Versicherungen AG. Es kann über denselben Link eingesehen werden.

SwissDRG Bearbeitungsreglement Helsana Versicherungen AG

Artikel zum SwissDRG
Der begleitende Artikel zu den SwissDRG-Fallpauschalen gibt einen Überblick über die relevanten Aspekte . Er schildert die Datenbearbeitung und stellt diese in den Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen. Ausserdem beschreibt er, wie die massgebenden Bestimmungen des Datenschutzes umgesetzt werden.

Überblicksartikel
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