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Nicht kassenpflichtige Medikamente
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Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)
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Die LPPV ist in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) der TOP wie auch der COMPLETA Krankenpflege-Zusatzversicherungen namentlich erwähnt. Für
Medikamente, welche auf der LPPV-Liste aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Zudem findet sich in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB)
der TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung der Verweis auf die Zusatzliste zur LPPV. Für Medikamente, welche in dieser Zusatzliste zur LPPV aufgeführt sind, besteht lediglich für COMPLETA-Versicherte eine Kostenübernahme.
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Wer sich für die Hintergründe interessiert, findet hier weiterführende Informationen.
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Persönliche Beratung |
| Wir beraten Sie gerne von Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr unter 0844 88 40 27. |
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