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Generika zu wählen lohnt sich mehr denn je: Wenn Sie statt eines Originalmedikaments ein Generikum nehmen, beträgt Ihr Selbstbehalt weiterhin 10 Prozent. Wenn Sie jedoch das Originalmedikament bevorzugen, wird Ihr Selbstbehalt auf 20 Prozent verdoppelt.
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Mit dem höheren Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent will der Bundesrat für Patienten einen finanziellen Anreiz schaffen, bei gleichwertigen Medikamenten das preisgünstigere Generikum zu wählen. Dadurch will er nicht nur Kosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sparen, sondern auch die Abgabe von Generika fördern.

Generika sind mit Originalmedikamenten vergleichbar. Sie sind die Nachbauten langjährig bewährter Medikamente. In ihrer Qualität stehen sie den Originalmedikamenten in nichts nach – sie sind jedoch wesentlich günstiger.

BAG-Liste der Originalpräparate mit 20% Selbstbehalt.
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Fragen Sie Ihren Arzt
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Fordern Sie am besten den Arzt konkret auf, Ihnen ein Generikum zu verschreiben, sofern ein solches vorhanden und dessen Einsatz aus medizinischen Gründen angemessen ist.

Der höhere Selbstbehalt von 20 Prozent auf Originalmedikamenten gelangt nur unter folgenden Bedingungen nicht zur Anwendung:
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  • wenn es kein Generikum gibt

  • wenn das Originalmedikament auch bei Vorliegen eines Generikums aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist

  • wenn die Preisdifferenz zwischen Originalmedikament und Generikum weniger als 20 Prozent beträgt.
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