 |
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
|  |
 |  |  |
|
Viele Versicherte haben heute Anrecht auf Prämienverbilligung und nutzen dieses Recht. Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und wünschen Sie
sich einen finanziellen Beitrag an Ihre obligatorischen Krankenversicherungsprämie?
| |
 | | |
|
Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben Personen, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflege
(Grundversicherung) versichert haben und deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Diese Unterstützung ist kantonal unterschiedlich
geregelt und erfolgt in vielen Fällen nicht ohne die Anfrage der Versicherten. Es lohnt sich deshalb, bei Ihrer zuständigen Stelle in Ihrem aktuellen Wohnkanton
nachzufragen, ob auch Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren dürfen.
| |
 | | |
|
Die folgenden Links führen Sie direkt zu den Bedingungen der Kantone und zeigen Ihnen, wie Sie bei einem Gesuch um Prämienverbilligung vorgehen müssen.
| |
 | | |
| Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Schaffhausen Schwyz Solothurn St. Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis Zug Zürich | |
 |  |  |
|
|
|
|  |
 |
Persönliche Beratung |
| Wir beraten Sie gerne von Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr unter 0844 88 40 27. |
 |
|
|