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Neue Pflegefinanzierung
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Seit 1. Januar 2011 gilt die neue Pflegefinanzierung. Diese Neuordnung regelt, wer welchen Anteil an Pflegekosten bezahlt. Das betrifft die Krankenkassen, Kantone und Gemeinden und die Versicherten, die der Pflege bedürfen.
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20 Prozent der Pflegeleistungen tragen die Versicherten
 
Die Krankenkassen sind verpflichtet, die anerkannten Pflegeleistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu übernehmen. Bei höchster Pflegestufe belaufen sich die Kosten für diese sogenannten Pflichtleistungen im Pflegeheim auf maximal CHF 108.– pro Tag oder max. CHF 79.80 pro Tag für die Pflege zu Hause.
  
Versicherte, die Pflege in Anspruch nehmen, zahlen höchstens 20 Prozent dieser Pflichtleistungen. Im Detail bedeutet dies:
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LeistungserbringerKosten für Versicherte
pro Tag
Kosten für Versicherte
pro Jahr
Pflegeheim max. CHF 21.60 max. CHF 7884.—
Pflege zu Hause max. CHF 15.95 max. CHF 5821.75
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Hinzu kommt die übliche Kostenbeteiligung, die aus Franchise und Selbstbehalt besteht.
   
Noch nicht vollständig geklärt ist, ob die Versicherten diese neue Kostenbeteiligung tatsächlich bezahlen müssen. Diese Entscheidung liegt bei den Kantonen. Für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung wird den Kantonen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt.
  
Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung    

Wenn pflegebedürftige Personen nicht genügend Mittel haben, um die neue Beteiligung (20%) oder auch die Nichtpflichtleistungen (z. B. Haushalthilfe, Verpflegung, Unterkunft) zu bezahlen, haben sie die Möglichkeit, wie bisher Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sowie Hilflosenentschädigung zu beantragen. Gleichzeitig mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung werden diese Bereiche der Sozialversicherung ausgebaut.
 
Wer darf pflegerische Leistungen erbringen?
Pflegeheime, Spitex-Organisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen benötigen eine kantonale Zulassung. Der Pflegebedarf wird durch Pflegefachleute abgeklärt. Alle pflegerischen Leistungen müssen von einem Arzt vorgängig angeordnet werden.
             
Weitere Informationen für Pflegebezüger in Pflegeheimen finden Sie beim Verband Heime und Institutionen Schweiz:
www.curaviva.ch
  
Weitere Informationen für Pflegebezüger von Spitex-Organisationen finden Sie beim Spitex-Verband Schweiz:
www.spitex.ch
  
Weitere Informationen für Pflegebezüger von freiberuflichen Pflegefachpersonen finden Sie beim Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner:
www.sbk-asi.ch
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