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Das ändert sich am 1. Januar 2012 bei Ihrer Versicherung
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Wir bitten Sie, die folgenden Änderungen zu beachten, wenn Sie in den nächsten Tagen Ihre neue Versicherungspolice erhalten. Die automatischen Änderungen betreffen
vorwiegend Wechsel von Altersgruppen.
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| 1. Obligatorische Krankenpflegeversicherung | |
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BASIS:
Versicherte mit Jahrgang 1993 – Altersgruppenwechsel
Mit der Vollendung des 18. Altersjahrs erfolgt per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der Jugendlichen mit der ordentlichen Franchise von CHF
300.–. Damit entfällt der bisherige Kinderrabatt. Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir jedoch alle Jugendlichen wie bis anhin mit einer Jugendprämie,
die 10 Prozent unter der Erwachsenenprämie liegt.
Versicherte mit Jahrgang 1986
Jugendlichen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dürfen wir gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Jugendrabatt in Form einer Jugendprämie nicht mehr gewähren. Es erfolgt die übliche Umteilung in die Erwachsenenprämie. Für eine günstigere
Prämie empfehlen wir die wählbare Franchise von CHF 1000.–.
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| 2.Alternative Versicherungsmodelle (AVM) | |
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AVM Reduktionen:
BeneFit: 10% Rabatt
BeneFit PLUS: mindestens 12% Rabatt
PREMED-24: 6% Rabatt
HAV/HMO Rabatte bleiben unverändert.
Ärztenetze:
Folgende Ärztenetze gelten per 1. Januar 2012:
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HAV 1A-Hausärzte
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HAV Emme
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HAV hawa
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HAV Schwyz
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HAV Zürcher Gesundheitsnetz
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HMO CENTRAMED Riehen
Namensänderung:
HAV Winterthur / Andelfingen heisst neu HAV hawa
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| 3. Taggeldversicherungen | |
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SALARIA Einzel-Taggeldversicherung nach VVG:
| Beim Eintritt ins AHV-Alter (Frauen Jahrgang 1947, Männer Jahrgang 1946) |
Die Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben.
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Die Versicherung kann bis zum 70. Altersjahr wie folgt weitergeführt werden:
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Taggeld max. wie bisher
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Leistungsdauer 180 Tage
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Wartefrist maximal 30 Tage
Wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren möchten, teilen Sie uns dies bis zum 31.1.2012 schriftlich mit.
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| Versicherte nach vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1941) |
Eine allfällig noch bestehende Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben.
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SALARIA Freiwillige Taggeldversicherung nach KVG:
| Versicherte nach vollendetem 65. Altersjahr (Jahrgang 1946) |
Die Versicherung wird wie folgt weitergeführt:
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Taggeld max. CHF 10.– für Unfall und Krankheit
Allfällig höhere Versicherungen werden per 1.1.2012 auf diesen Wert pro Person reduziert.
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CASA – Haushalttaggeld-Versicherung nach VVG:
| Beim Eintritt ins AHV-Alter (Frauen Jahrgang 1947, Männer Jahrgang 1946) |
Die Versicherung wird bis zur Vollendung des 70. Altersjahres mit einem Taggeld von maximal CHF 50.− weitergeführt. Höhere Taggelder werden per 1.1.2012 auf
diesen Wert reduziert.
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| Versicherte nach vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1941) |
Die Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben.
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| 4. Zusatzversicherungen | |
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PRESANA Komplementärmedizin:
Ab 01.01.2012 werden die 5 Komplementärmethoden (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin), welche 2005
aus der OKP gestrichen wurden, bis zum 31.12.2017 provisorisch und unter bestimmten Bedingungen wieder aus der OKP vergütet.
Aufgrund dieses EDI-Entscheides haben Sie die Möglichkeit, das Produkt PRESANA ohne Kündigungsfrist per 31.12.2011 zu kündigen.
Bis 01.01.2018 können Sie PRESANA ohne Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.
PREVEA – Kapitalversicherung bei Tod und Invalidität:
PREVEA Krankheit
Höhere Altersgruppen
Für Versicherte mit den Jahrgängen 1956, 1961, 1966, 1971, 1976, 1981, 1986 und 1991 erfolgen automatisch altersbedingte Prämienanpassungen.
Höchstversicherungssumme
Für Versicherte mit dem Jahrgang 1956 erfolgt automatisch die Reduktion der Invaliditätssumme auf maximal CHF 100'000.–.
Versicherungsende
Für Versicherte mit dem Jahrgang 1952 erlischt die Versicherung automatisch am 31.12.2011.
PREVEA Unfall
Höhere Altersgruppen
Für Versicherte mit den Jahrgängen 1941, 1946, 1966, 1991 und 1996 erfolgen automatisch altersbedingte Prämienanpassungen.
Höchstversicherungssummen
Für Versicherte mit dem Jahrgang 1941 erfolgt automatisch die Reduktion von höheren Todesfallsummen auf maximal CHF 20 000.– und der Invaliditätssumme auf
maximal CHF 100'000.– (ohne Progression).
KTI Kapitalversicherung für Tod und Invalidität (mit Unfall):
Höhere Altersgruppen
Für Versicherte mit den Jahrgängen 1956, 1961, 1966, 1971, 1976, 1981, 1986, 1991 und 1996 erfolgen automatisch altersbedingte Prämienanpassungen.
Höchstversicherungssumme
Für Versicherte mit dem Jahrgang 1956 erfolgt automatisch die Reduktion der Invaliditätssumme auf maximal CHF 100 000.–.
Versicherungsende
Für Versicherte mit dem Jahrgang 1952 erlischt die Versicherung automatisch am 31.12.2011.
RI Risiko-Invaliditätsversicherung:
Versicherte mit Jahrgang 1946
Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.
RL Risiko-Lebensversicherung:
Versicherte mit Jahrgang 1946
Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres
aerosana UTI:
Versicherte mit Jahrgang 1993
Für Versicherte, die das 18. Altersjahr vollenden, gelten die Versicherungssummen für «Erwachsene ab 19. Altersjahr». Diese betragen im Todesfall CHF
50'000.– und bei Invalidität CHF 100'000.–.
Versicherte mit Jahrgang 1946
Für Versicherte, die das 65. Altersjahr vollenden, erlischt die Versicherung.
Allgemeine Informationen zu den Spitalzusatzversicherungen:
Die Helsana-Gruppe hat die Bedingungen für die Produkte der Spitalzusatzversicherungen überarbeitet. Grund dafür ist die neue Spitalfinanzierung, die am 1.1.2012 in
Kraft tritt. Die Versicherungsbedingungen passen sich damit einerseits der neuen gesetzlichen Grundlage an, andererseits gestaltet die Helsana-Gruppe einzelne Bedingungen neu. Den
Versicherten erwachsen daraus keine Nachteile: Alle Leistungen erfolgen im bisherigen Umfang. Einschränkungen in der Spitalwahl sind weiterhin möglich. Die gute
Nachricht für alle, die auch ihre Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe abgeschlossen haben: Sie erhalten neu Zugang zu den sogenannten
Helsana-KVG/VVG-Vertragsspitälern, welche nicht auf der Spitalliste ihres Kantons stehen.
Die zweite gute Nachricht: Für das Jahr 2012 gewährt die Helsana-Gruppe freiwillig eine Vergünstigung von 5%. Möglich wird dies durch die neue
Spitalfinanzierung, welche die Spitalzusatzversicherungen grundsätzlich entlastet. Die Helsana-Gruppe gibt diese Entlastung ihren Kunden per 2012 weiter, indem sie in den
Produkten Hospital Eco, Plus, Comfort, Albergo und Flex Vergünstigungen im Umfang von vorderhand 30 Mio. Franken leistet. Da sich die finanziellen Auswirkungen der neuen
Spitalfinanzierung erst in den nächsten Jahren exakt beziffern lassen, erfolgt die Vergünstigung für das Jahr 2012 nicht in Form einer Tarifsenkung.
Spitalwahleinschränkung Smile: Die neue Spitalplanung wirkt sich auch auf dieses Produkt aus. Die bisherigen Einschränkungen und die damit verbundene
Prämienreduktion entfallen. Die Versicherten erhalten automatisch eine neue Versicherungsdeckung ohne Einschränkung der Spitalwahl. Eine Gesundheitsprüfung ist
dafür nicht notwendig. Falls Sie mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können Sie die entsprechende Versicherung bis 30.11.2011 auf den 31.12.2011
kündigen.
Weitere Informationen und die neuen Versicherungsbedingungen
Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS BONUS und
Spitalzusatzversicherung HOSPITAL COMFORT BONUS:
Versicherte, die während min. zwei Beobachtungsperioden (jeweils vom 1.10. bis zum 30.9. des darauffolgenden Jahres) keine Leistungen bezogen haben, erhalten ab 1.1.2012 eine
Prämienreduktion um eine Stufe (max. 20 %, gemäss Versicherungsbedingungen). Versicherte mit Leistungsbezug verlieren den Rabatt und werden in die Bonusstufe 4
umgeteilt.
Langzeitpflege-Versicherung CURA für HOSPITAL-Versicherte:
Versicherte mit Jahrgang 1946 (Männer) und 1947 (Frauen)
Als Versicherte mit einer HOSPITAL -Spitalzusatzversicherung haben Sie beim Eintritt ins AHV-Alter Anspruch auf die CURA-Langzeitpflege-Versicherung. Die Aufnahme erfolgt per 1.1.2012 automatisch und ohne Risikoprüfung.
Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der jeweils abgeschlossenen HOSPITAL-Spitalzusatzversicherung.
Wenn Sie auf diesen Versicherungsschutz verzichten wollen, so können Sie uns das bis zum 31.3.2012 schriftlich mitteilen.
Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze für TOP- oder COMPLETA-Versicherte:
Versicherte mit Jahrgang 1991
Im Jahr des 21. Geburtstags entfällt aus der TOP oder COMPLETA der Versicherungsschutz für Behandlungskosten bei Zahnfehlstellungskorrekturen. Um Versicherungslücken zu vermeiden, haben Sie Anspruch, per 1.1.2012 automatisch und
ohne Risikoprüfung in die Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze aufgenommen zu werden. Diese Diese Versicherung übernimmt pro Kalenderjahr 50 Prozent der Kosten, und zwar maximal CHF 1000.–, für zahnärztliche
Behandlungen. Darin eingeschlossen sind Prophylaxe, zahnärztliche Kontrollen, Kieferchirurgie und Kieferorthopädie.
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die DENTAplus Bronze verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31.3.2011 schriftlich mit.
Progrès-advocare PLUS:
Versicherte mit Jahrgang 1993
Im Jahr des 19. Geburtstags wird die Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung Progrès-advocare PLUS prämienpflichtig. Alle Versicherten mit Jahrgang 1993 wurden
bereits schriftlich darüber informiert.
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| 5. Diverses
Kündigungsfrist OKP:
Die Kündigung der obligatorischen Krankenversicherung muss schriftlich bis Mittwoch, 30.11.2011, bei Progrès Versicherungen AG eintreffen.
Kündigungsfrist Zusatzversicherung:
Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG können die Krankenpflege-Zusatzversicherungen nach VVG nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem
Jahr bis zum 30.9.2011 (Eintreffen des Briefes bei Progrès) per 31.12.2011 gekündigt werden, soweit es zu keiner Vertragsanpassung kommt (ausgenommen Mehrjahresverträge).
Zusatzversicherungen, deren Prämien, Franchise oder Selbstbehalt ändern oder die eine Änderung des Leistungsumfanges erfahren, können innert 30 Tagen seit
Eintreffen der Änderungsmitteilung auf das Datum der Änderung gekündigt werden.
VOC- und CO2-Abgabe:
Rückerstattung der Umweltabgaben
Auch 2012 erhalten sämtliche Einwohner der Schweiz eine Rückerstattung aus den durch den Bund erhobenen Lenkungsabgaben. Diese Lenkungsabgaben setzen Anreize, um den
Ausstoss umweltschädlicher Stoffe und Gase in der Schweiz zu verringern (insbesondere CO2 und flüchtige organische Verbindungen VOC).
Die Auszahlung des Rückerstattungsbetrags erfolgt aus administrativen Gründen über eine Reduktion der Prämie für die obligatorische
Krankenpflegeversicherung. Progrès wird den Betrag von total CHF 42.00 pro Versicherten mit sämtlichen während des Jahres fälligen Prämien verrechnen.
Bei monatlicher Prämienzahlung beläuft sich der Betrag auf CHF 3.50.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter: www.umwelt-schweiz.ch/voc oder www.umwelt-schweiz.ch/co2-abgabe
Erhöhung Skonto-Satz für Halbjahreszahler:
Der Skonto-Satz für Halbjahreszahler wird per 1.1.2012 von 0,4 auf 0,5% angehoben.
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Persönliche Beratung |
| Wir beraten Sie gerne von Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr unter 0844 88 40 27. |
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